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Landeszielsystem Sozialpolitik

Das Landeszielsystem Sozialpolitik wurde mit einem Landesfachamt in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium erarbeitet. Es verzichtet auf eine hohe Ausdifferenzierung von Fachzielen, sondern stellt den einzelnen Hilfeempfänger über Zielgruppen in den Mittelpunkt. Ziele werden hier individuell mit dem Leistungsempfänger vereinbart. Die, für die Zielerreichung eingesetzten, Leistungen sind aus dem Leistungskatalog der Sozialgesetzbücher entnommen.

Wirkungsmessung am Leistungsberechtigten

Da mit jedem Hilfeempfänger Ziele vereinbart werden, kann die Erreichung dieser Ziele in direkten Zusammenhang mit den gewährten Leistungskombinationen gebracht werden. Mit zunehmender Dauer der Wirkungsmessung können so weniger wirksame Leistungen für bestimmte Zielgruppen von sehr wirksamen Leistungen unterschieden werden. Der Leistungseinsatz kann anschließend im Einzelfall passender erfolgen.