Die Wirkungsorientierte Verwaltungsführung im Kanton Aargau
Seit dem 1. Januar 2006 erfolgt die Staatsleitung des Kantons Aargau nach dem System der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WoV). Die staatlichen Aufgaben und Finanzen werden in 43 Aufgabenbereichen mit Wirkungs- und Leistungszielen sowie Globalbudgets und Globalkrediten geführt. Das System basiert auf dem Gesetz über die Wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) vom 11. Januar 2005 sowie auf den zugehörigen Dekreten und Verordnungen.
Als wohl einzige Gebietskörperschaft im gesamten deutschsprachigen Raum lässt sich für den Kanton Aargau feststellen:
- Der Steuerungskreislauf ist formal und konzeptionell geschlossen.
- Die grundlegende Aufgabenteilung zwischen Legislative (beratend/beschließend) und Exekutive (entwerfend/vollziehend) wird etwas gelockert, da durch die neuen Informationen vielfach neue Ideen von der parlamentarischen Sphäre in die Exekutive übertragen werden.
- Die Parlamentarier unterscheiden die Festlegungstiefe ihrer Budgetentscheidungen von Aufgabenbereich zu Aufgabenbereich, abhängig von der vorliegenden Informations- und Indikatorenlage und dem aktuellen parlamentarischen Gestaltungswunsch im jeweiligen Bereich.
- Innerhalb des Budgetvollzugs können sich die Parlamentarier unterjährig, alle im Haushaltsplan ausgebrachten Kennzahlen online (z. B. iPad) anzeigen lassen und die Zahlen zur unterjährigen Beratung in den Fachausschüssen und im Haushaltsausschuss verwenden.
Für deutsche Verwaltungen ungewohnt ist die hohe Anzahl an Zielen (etwa 500 im Haushaltsplan) und Indikatoren (mehr als 3.500 Indikatoren im Haushaltsplan). Auf der anderen Seite verzichtet der Kanton Aargau auf einen detailreichen Ausweis von Finanzwerten. Stattdessen werden 43 Globalbudgets entlang der kantonen Aufgabenbereiche gebildet, an denen in der Regel nur noch 20-30 Ertrags- und Aufwandsarten ausgewiesen werden.
Die Erfolgsfaktoren für eine erfolgreiche Steuerung über Ziele und Indikatoren im Aargau sind:
- Es wird von Aufgabenbereich zu Aufgabenbereich ein unterschiedlich umfassender Satz von Zielen und Indikatoren ausgebracht. Teilweise werden in einem Aufgabenbereich mehr als zehn Ziele mit bis zu knapp 20 Indikatoren geplant und kommentiert.
- Die Auswahl der Indikatoren je Ziel umfasst sowohl Mengengrößen (z. B. die „Anzahl Kontrollen im Rahmen des Schwarzarbeitsgesetzes“), Qualitätsindikatoren („Anteil der Gesuche, die innerhalb von 10 Arbeitstagen bearbeitet werden“) sowie abstrakte Zielerreichungsgrößen („Bestand an Aktiengesellschaften [im Kanton]“).
- Für die einzelnen Kennzahlen werden teilweise sehr unterschiedliche und ausführliche Kommentierungen hinterlegt.
- Je Kennzahl wird ein Indikator für die Beeinflussbarkeit der Kennzahl durch die Verwaltung angezeigt.
- Die Kennzahlen weisen durchgängig Ist-Zahlen für das letzte vollständige Haushaltsjahr auf.
Gesetzliche Rahmenbedingungen im Kanton Aargau
- Gesetz über die Wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) Vom 11. Januar 2005 (Stand 1. August 2005)
- Verordnung über die Wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (VAF) Vom 5. Dezember 2012 (Stand 1. August 2013)