Wirkungsorientierung im österreichischen Bundeshaushalt
Die Wirkungsorientierte Verwaltungsführung in der Österreichischen Bundesverwaltung ist in einer zweistufigen Haushaltsrechtsreform 2009 und 2013 umgesetzt worden. Wesentliches Instrument sind Globalbudgets, die sich in Detailbudgets ausdifferenzieren.
Quelle: Budget und Zielstruktur, Seite 15, Handbuch Wirkungsorientierte Steuerung, Bundeskanzleramt Österreich, Wien 2011.
Das Budget der Untergliederung soll im Wesentlichen die Ressort-Etats abdecken. Auf dieser Ebene beschreiben bis zu fünf Wirkungsziele einen angestrebten, zukünftigen Zustand im Kompetenzfeld des Ressorts. Durch die Erreichung der Wirkungsziele soll die Gesellschaft in eine, von der Politik beabsichtigte, Richtung verändert werden.
Auf Globalbudgetebene werden eine bis fünf Maßnahmen festgelegt. Die Maßnahmen (Outputs) auf Globalbudgetebene dienen zur Umsetzung der Wirkungsziele auf der Untergliederungsebene. Maßnahmen stellen sowohl Routinetätigkeiten als auch Projekte sowie sonstige Vorhaben dar. Sie werden durch Indikatoren gemessen, die sich auf den Erstellungsprozess (Qualität, Kosten oder Zeit) oder direkt auf ein Zwischen- oder Endergebnis (Ausbringungsmenge des Outputs) beziehen können. Die Obergrenzen der Globalbudgets sind also gesetzlich festgelegt. Den Globalbudgets nachgeordnet sind die Detailbudgets (DB). Deren Obergrenzen werden verwaltungsintern festgelegt, jedoch dem Parlament im Detail mitgeteilt.
Der Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplan (RZL-Plan) konkretisiert die gesetzten Schwerpunkte für spezifische Verwaltungseinheiten auf Detailbudgetebene, den sogenannten ‘haushaltsführenden Stellen‘. Er enthält, gegliedert nach Detailbudgets, Ziele und Maßnahmen. Andererseits dienen die RZL-Pläne als operatives Steuerungsinstrument für die haushaltsführende Stelle. Detailbudgets betreffen in der Realität sehr unterschiedliche Handlungs- und Steuerungsfelder der öffentlichen Verwaltung. Diese reichen von Detailbudgets, die lediglich das Budget für Personal und Infrastruktur von Zentralstellen beinhalten, über solche, die Fördergelder beinhalten, bis hin zu Detailbudgets, die das gesamte Budget einschließlich des Budgets für Personal und Infrastruktur von nachgeordneten Dienststellen umfassen.
Der Wirkungsorientierte Steuerungskreislauf ist abstrakter definiert als nur ein neuer Budgetkreislauf. Er versucht zwei Anwendungsbereiche „der Wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung“ zu verknüpfen. Dies ist zum einen die Schaffung einer „effektiven und effizienten öffentlichen Verwaltung“ und zum anderen eine „Wirkungsorientierte Folgenabschätzung von Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben sowie deren interne Evaluierung mit dem Ziel einer besseren Rechtssetzung/Vorhabensplanung“.
Der Ansatz greift entsprechend tief in das Selbstverständnis und in die Verwaltungskultur ein. Die systematischen Defizite und das „Steuerungsmonopol der Kameralistik“ sollten durchbrochen werden. Hierzu wurde, neben der Anpassung des Haushaltsrechts, bereits 2010 eine umfassende Informations- und Schulungskampagne durch das BKA und BMF durchgeführt.