Konzeption und Implementierung der Elektronischen Wirkungsanalyse in der Sozialhilfe (EWAS)

Das Projekt EWAS – Elektronische Wirkungsanalyse in der Sozialhilfe – wurde vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen sowie dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zusammen mit sechs Partnerkommunen aus dem Land Rheinland-Pfalz (Städte Mainz und Worms, Landkreise Alzey-Worms, Bernkastel-Wittlich, Mainz-Bingen und Südwestpfalz) initiiert und hfp als Projektpartner für die Strategieberatung sowie für die Begleitung der operativen Umsetzung ausgewählt.

Ziel des Projektes EWAS ist die Reform der Sozialhilfe. Es soll eine landesweite Wirkungsmessung von Sozialleistungen aufgebaut und etabliert werden. Best Practice und umfassende Auswertungsoptionen sollen die bedarfsorientierte Entscheidungsfindung auf strategisch-politischer Ebene und im konkreten Einzelfall verbessern.

Die Sozialausgaben stellen für das Land und die Kommunen eine hohe und stetig wachsende finanzielle Belastung dar. Künftig soll die gemeinsame Finanz- und Sozialhilfegewährungsverantwortung mit einem Ziel- und Wirkungsorientierten Steuerungsinstrumentarium unterstützt werden.

Mit dem Steuerungsinstrumentarium soll:

  • Die Effektivität der Hilfegewährung erhöht werden.
  • Die Wirkung der Hilfen gemessen werden, um eine, auf die Bedürfnisse des Leistungsempfängers maßgeschneiderte, Hilfestrategie anbieten zu können.
  • Die Effizienz der Hilfegewährung gesteigert werden.
  • Die Wirtschaftlichkeit der Sozialhilfe durch die bessere Wirkung der Hilfen (ermittelt durch landesweite und regionale Vergleiche und Auswertungen) erhöht werden.

Um die oben genannten Ziele zu erreichen, wurde die, von der Firma hfp speziell für die operative und strategische Steuerung sowie für die Wirkungsanalyse entwickelte, Standardsoftware ePBN als landesweites Ziel- und Wirkungsorientiertes Steuerungssystem in der Sozialhilfe eingeführt. Im ersten Schritt wurde das Verfahren in den sechs Partnerkommunen eingeführt.

Die Sozialhilfegewährung erfolgt dezentral und wird durch Fachverfahren unterschiedlichster Hersteller unterstützt. Durch die Realisierung von Schnittstellen zum Datenimport der hilfeempfängerbezogenen Stamm- und Bewegungsdaten aus diesen dezentral verteilten Fachverfahren in den ePBN wurde eine flächendeckende, einheitliche und aktuelle Kennzahlen­basis der Sozialhilfe über alle Gebietskörperschaften geschaffen.
Die personenbezogenen Daten werden verschlüsselt übertragen und pseudonymisiert im ePBN gespeichert. Auf der Grundlage der gewährten Leistungen werden Analysen über Fallzahlen, Kosten und gewährte Leistungen als Längsschnitte über mehrere Jahre möglich. Mithilfe der Stammdaten der Hilfeempfänger sind zusätzlich zielgruppenbezogene Analysen möglich – beispielsweise nach Grad der Behinderung, nach Träger etc.

Der bisherige Prozess der Sozialhilfegewährung wurde um zwei weitere Verfahrensschritte ergänzt und operativ über das Verfahren ePBN umgesetzt. Im Rahmen des Hilfeplangesprächs erfolgt eine Anamnese der Ressourcen der Hilfeempfänger und eine Zielzuordnung. An der Verbesserung oder Erreichung dieser Fähigkeiten wird gemeinsam mit dem Hilfeempfänger und den Trägern gearbeitet. Bei der Zielzuordnung werden die zielgruppenspezifischen Wirkungsindikatoren, die der Struktur der Teilhabeplanung in Rheinland-Pfalz entsprechen, freigesetzt. Die Wirkungsmessung erfolgt nach einer festgesetzten Vorlagefrist: Der zuständige Sachbearbeiter misst, ob die individuellen Ziele erreicht wurden und die Maßnahmen wirksam waren. So wird eine einzelfallbezogene elektronische Wirkungsanalyse der Sozialhilfe mit vertretbarem Erfassungsaufwand etabliert.


Auf diese Art erhält die Leistungsgewährung flächendeckend eine zielorientierte Ausrichtung. Mit der Überprüfung der Zielerreichung je Hilfeempfänger und der Leistungsgewährung je Hilfeempfänger wird ein Zusammenhang zwischen Leistungserbringung und Zielerreichung möglich. Auf dieser Basis wurde mit dem ePBN ein umfassendes Berichtswesen für unterschiedliche Zielgruppen aufgebaut: Sowohl für Führungskräfte, für Fachbereichsleiter als auch für Fallmanager.
Die daraus gewonnenen Informationen liefern wesentliche Impulse, die Maßnahmen der Sozialhilfe zielgruppenspezifisch zu präzisieren, gute Anwendungsbeispiele zwischen den Kommunen austauschbar zu machen, die Diskussion darüber als Teil eines regelmäßigen Benchmarkings zu etablieren und damit insgesamt Effektivität und Effizienz sozialpolitischer Maßnahmen zu steigern.

Die zentralen Projektschritte sind:

  • Entwicklung eines sozialpolitischen Zielsystems mit Indikatoren zur Wirkungsmessung.
  • Zuordnung der Maßnahmen / Leistungspakete, mit denen die Ziele des Zielsystems erreicht werden sollen.
  • Bereitstellung der hierfür erforderlichen technischen Infrastruktur, die landesweit skaliert werden kann.
  • Präsentation des Projektes in den Pilotkommunen.
  • Bildung von Arbeitsgruppen mit Vertretern des Landes und der Kommunen zur Entwicklung einer einheitlichen Ziel- und Leistungsstruktur.
  • Bestandsaufnahme der Sozialhilfegewährungsverfahren in den Kommunen.
  • Entwicklung von Schnittstellen zu den Sozialhilfe-Gewährungsverfahren (OPEN/PROSOZ, Lämmerzahl etc.) und Haushalts- und KLR-Verfahren (MACH) in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Herstellern.
  • Verknüpfung der Stamm- und Transferdaten mit der EWAS Ziel- und Leistungsstruktur.
  • Beginn der Zielgruppenzuordnung und Wirkungsmessung in der Stadt Worms.

Grundlage für diese Vorgehensweise ist die Konzeption und IT-technische Abbildung des zentralen, sozialpolitischen Zielsystems einschließlich eines umfassenden Kennzahlensystems mit Wirkungsindikatoren, Verweildauern, Kosten-, Budget- und Qualitätsgrößen. Zentraler neuer Arbeitsschritt in den Kommunen, im Rahmen der Hilfegewährung, ist die regelmäßige Bewertung des Einzelfalls anhand von Wirkungsindikatoren sowie die Erfassung von Betreuungsplanzeiten (z. B. im Bereich der Eingliederungshilfe). Aus der landesweiten Analyse wurden Erkenntnisse über die Wirksamkeit der Sozialhilfegewährung abgeleitet. Aus der Analyse der Einzelbetreuungszeiten wurde ein einzelfallorientiertes Finanzierungssystem abgeleitet.