EU Taxonomie Berichtspflicht

Berichtspflichten im Rahmen der EU Taxonomie

Berichtspflicht EU Taxonomie - Ab wann gilt was?



Wir haben für Sie eine übersichtliche Zusammenstellung der bedeutendsten Entwicklungen und bevorstehenden Termine im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellt. Die Timeline reicht von der Einführung der NFRD über die nationale Umsetzung mittels CSR-RUG in Deutschland bis hin zur Implementierung der erweiterten CSRD und der EU-Taxonomie.

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EU Taxonomie Regulatorik

Taxonomieziele im Rahmen der Berichtspflicht

Reduzierung von Treibhausgasen

1. Klimaschutz

Hierunter fallen Klimaschutzmaßnahmen die primär darauf abzielen, die Emission von Treibhausgasen zu verringern. Die EU sieht dabei die Entwicklung und Nutzung von erneuerbaren Energien, als wichtige Wirtschaftsaktivitäten an. Ebenso versucht die EU Taxonomie Berichtspflicht dafür zu sorgen, dass Unternehmen des Bausektors die Energieeffizienz von Gebäuden erhöhen und Industrieunternehmen ihre industriellen Abläufe energieeffizienter gestalten. Auch die Unterstützung von Verkehrsmitteln und Infrastrukturen, die wenig Emissionen verursachen wird als erstrebenswerte Aktivität im Rahmen der EU Taxonomie angesehen. Dies können bspw. elektrifizierte Zugverbindungen sein.

Dem Klimawandel begegnen

2. Anpassung an den Klimawandel

Das 2. Umweltziel der EU Taxonomieverordnung zu dem Unternehmen berichten müssen, ist die Anpassung der Geschäftsaktivitäten an den Klimawandel. So werden Investitionen von Unternehmen die der Verbesserung von Hochwasserschutzsystemen dienen, Dürretoleranz erhöhen (bspw. in der Landwirtschaft) und die Anpassung von Gebäuden an extreme Wetterbedingungen im Rahmen der EU Taxonomie positiv bewertet. Auch die Implementierung von Frühwarnsystemen für Naturkatastrophen fällt unter dieses Ziel.

Natürliche Ressourcen schützen

3. Wasser

Unternehmensaktivitäten die der Reduzierung von Wasserverschmutzungen zuträglich sind, bspw. der Einbau von Filteranlagen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus, können auf die EU Taxonomiekonformität angerechnet werden. Auch solche Maßnahmen, die die Nutzung von Wasserressourcen effizienter und nachhaltiger gestalten können auf dieses Ziel einzahlen. Im Bereich der Landwirtschaft können Maßnahmen und Investitionen, die einen verminderten Einsatz von Düngemittel ermöglichen und somit die Belastung der maritimen Ökosysteme vermindern, auf dieses Ziel einzahlen.

Recycling wird zum Standard

4. Transformation zur Kreislaufwirtschaft

Eine weitere Möglichkeit die auf die Reduktion von Treibhausgasen wie auch auf die Reduzierung des Verbrauchs von Ressourcen einzahlt, ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft. Unternehmen werden durch die EU Taxonomieverordnung dazu angehalten ihre Produkte recyclebar zur gestalten und über den Fortschritt zu berichten. Insbesondere die erweiterte Berichtspflicht zur Taxonomiekonformität bei sämtlichen Einnahmen, Ausgaben und Investitionen soll dafür sorgen, dass sämtliche produzierten Güter einfach recycled und wiederverwertet werden können. Auch Geschäftsaktivitäten die die Lebensdauer von Gütern erhöhen, bspw. durch Reparierbarkeit oder die gemeinschaftliche Nutzung, werden unter dieser Zielsetzung betrachtet.

Für eine saubere Umwelt

5. Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung

Dieses Umweltziel spielt im Rahmen der EU Taxonomie Berichtspflicht insbesondere im Rahmen der DNSH Prüfungen eine entscheidende Rolle. So ist für die Taxonomiekonformität jeder Geschäftsaktivität Voraussetzung, dass diese keine signifikanten negativen Effekte auf andere Umweltziele hat. Es ist daher erforderlich produzierte Güter auf schädliche Inhaltsstoffe, von ihnen ausgehende Lärmemissionen und Schadstoffemissionen im Herstellungsprozess hin zu überprüfen. Unternehmen können die Taxonomiekonformität erreichen und die Berichtspflichten erfüllen, indem Sie Maßnahmen ergreifen die diese Kritikpunkte reduzieren.

Artenvielfalt erhöhen

6. Wiederherstellung und Schutz der Ökosysteme

Dieses Umweltziel ist im Rahmen der EU Taxonomie bislang wenig ausgearbeit und spielt, wie die Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzungen, eher im Rahmen der DNSH Prüfung von Geschäftsaktivitäten eine Rolle. So muss beispielsweise Projekten die der Schaffung von erneuerbaren Energien dienen, geprüft werden, ob solche Aktivitäten ggf. negative Auswirkungen auf die Biodiversität haben. Dies könnte gegeben sein, wenn bspw. Habitate geschützter oder seltener Tiere und Pflanzen in Mitleidenschaft gezogen werden oder zusätzliche Flächen durch Baumaßnahmen versiegelt werden. Aktivitäten die bspw. der Renaturierung von Flüssen und Seen dienen oder die Entsiegelung, bspw. von Parkplätzen, können sich im Rahmen der Berichtspflichten zur EU Taxonomie positiv auswirken.

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