EU Taxonomie Software

Mit dem hfp Impact Manager die EU Taxonomie einfach umsetzen

Wie die Siemens AG die EU Taxonomie mit hfp meistert

In weniger als einem Jahr haben wir für die Siemens AG das unternehmensweite EU-Taxonomie-Management-System auf Basis unserer No-Code-Plattform, dem hfp Impact Manager entwickelt und implementiert. Es übernimmt im Corporate Reporting Prozess die Aufgabe des technischen Assessments. Dabei werden die Produkt-, Projekt- und Serviceportfolien sowie relevante Standorte und Lieferanten der Siemens AG weltweit hinsichtlich Eligibility und Alignment bewertet und darauf basierend die zugehörigen Umsätze, operativen Kosten und Investitionen im Jahresabschluss ausgewiesen. Erstmals hat die Siemens AG ihre EU-Taxonomie-Berichterstattung für das Fiskaljahr 2023 mit unserem Software-System erfolgreich durchgeführt.

Mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Beratung von komplexen Organisationen

Komplexe Nachhaltigkeitsberichterstattung einfach steuern!

Seit mehr als 25 Jahren unterstützen wir Organisationen dabei, Ihre nicht finanziellen Ziele effektiv auszuswählen und effizient zu erreichen. Um Ihre Organisationsbemühungen optimal zu unterstützen, haben wir den hfp Impact Manager für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung und -steuerung geschaffen. Wir helfen Ihnen die komplexen Anforderungen der EU Taxonomie zu erfüllen und aus regulatorischen Anforderungen einen Wettbewerbsvorteil für Ihr Unternehmen zu schaffen.

hfp Impact Manager

Unsere Lösung für die EU Taxonomie

Lernen Sie den hfp Impact Manager kennen, unsere Lösung für die EU Taxonomie.

Zum hfp Impact Manager

BEWERTUNGSSYSTEM

Was ist die EU-Taxonomie?

Mit dem European Green Deal streben die 27 EU-Mitgliedstaaten bis 2050 den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und klimaneutralen Wirtschaft an. Um diesen Transformationsprozess durch private Investitionen in nachhaltige Unternehmen zu fördern, wurde mit der EU-Taxonomie ein eigenes Bewertungsinstrument für die Nachhaltigkeit von Wirtschaftsaktivitäten geschaffen. Die Folge: Unternehmen sind verpflichtet, ihre individuellen Wertschöpfungsprozesse im Hinblick auf die von der EU definierten Umweltziele zu bewerten und diesbezüglich öffentlich über Fortschritte zu berichten. Unternehmen sehen sich mit den folgenden Herausforderungen konfrontiert:

 

SORGFÄLTIGE ANALYSE

Zielsetzung der EU Taxonomie

Die EU Taxonomie ist ein Teilbereich der CSRD und  stellt eine Vielzahl detaillierter Kriterien auf, anhand derer Unternehmen ihre Aktivitäten bewerten müssen. Angefangen bei den 6 Umweltzielen der EU Taxonomieverordnung über mehr als 100 Unternehmensaktivitäten die als taxonomiekonform angesehen werden, bis hin zu umfangreichen Kriterien die eingehalten werden müssen, sodass keine signifikanten Schäden an anderen Umweltzielen durch die Unternehmensaktivität erfolgen (Prüfung DNSH Kriterien). Dies erfordert ein tiefes Verständnis der Anforderungen und eine sorgfältige Analyse der eigenen Geschäftsprozesse. Durch die hohe Komplexität und die umfangreichen Berichtspflichten, lohnt sich insbesondere für größere Unternehmen der Einsatz einer EU Taxonomiesoftware.

NEUE ANFORDERUNGEN

Datenverfügbarkeit und -qualität

Die EU-Taxonomie erfordert eine hohe Anzahl detaillierter Kennzahlen und Bewertungen. Die besondere Herausforderung liegt hierbei in der Tatsache, dass es sich bei der Analyse um nichtfinanzielle Kennzahlen handelt, die in den allermeisten Unternehmen bislang nicht strukturiert erhoben und verarbeitet werden. So ist es bspw. notwendig die Materialzusammensetzung einzelner Produkte zu kennen, die GHG Emissionen bei der Herstellung zu messen oder die Auswirkung vom Klimawandel auf einzelne Unternehmensbereiche zu analysieren. Daraus folgt die Notwendigkeit interne Prozesse und IT-Systeme anzupassen, neue Kontrollmechanismen zu schaffen und zahlreiche Stakeholder in die Prozesse mit einzubinden. Die Fristen hierfür sind kurz.

EU TAXONOMIE BERICHTSPFLICHT

Timeline der Umsetzung

Bereits seit dem Jahr 2022 müssen Unternehmen die nach der NFRD verpflichtet sind zur EU Taxonomie berichten. Da die Regulatorik in den Vorjahren nur die ersten zwei Umweltziele näher ausdefinierte, waren in der Vergangenheit die Berichtspflichten überschaubar. Dies ändert sich für große, kapitalmarktorientierte Unternehmen ab 500 Mitarbeitern mit der Nachfolgeregulierung CSRD und dem Geschäftsjahr 2024 (Bericht in 2025). So ist es für dieses Berichtsjahr nicht nur verpflichtend die Taxonomiefähigkeit (Eligibility) für alle sechs Umweltziele zu berichten sondern auch die Taxonomiekonformität (Alignment) für die ersten beiden Umweltziele zu prüfen. Insbesondere die Prüfung zur Taxonomiekonformität erhöht durch die DNSH Prüfung auf alle 6 Umweltziele hin die Komplexität deutlich. Ab 2025 erweitert sich die EU Taxnomie Berichtspflicht auch auf kleinere Unternehmen.

FAQ

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die EU -Taxonomie-Verordnung verpflichtet derzeit börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, ihre mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten verbundenen Tätigkeiten in die nichtfinanzielle Erklärung aufzunehmen. Berichtspflichtig sind „grüne“ Umsätze, Investitionsausgaben und operative Aufwendungen. Mit einer Ausweitung dieser Berichtspflichten auf mittelständische Unternehmen ist in den kommenden Jahren zu rechnen.

Welche Informationen fordert die EU-Taxonomie?

Vor dem Hintergrund der EU -Taxonomie müssen die betroffenen Unternehmen den Anteil ihres Umsatzes, ihrer Investitionsausgaben und ihrer operativen Ausgaben ausweisen, mit dem eines der sechs EU-Umweltziele verfolgt wird. Gleichzeitig dürfen die jeweiligen Aktivitäten keines der anderen fünf Ziele „signifikant“ verletzen.

Steht der Umfang der EU-Taxonomieverordnung schon final fest?

Derzeit sind die genauen Anforderungen nur für die ersten beiden Umweltziele verabschiedet worden. Die EU-Kommission arbeitet im Moment an den weiteren vier Zielen. In den kommenden Monaten und Jahren wird noch mit einigen Veränderungen und Präzisierungen zu rechnen sein.

Reicht für die Berichterstattung nicht auch Excel aus?

Im Zusammenspiel von Produktportfolio, Projekten, Produktionsstätten und Zulieferern kommen „einfache“ Lösungen wie Excel schnell an ihre Grenzen. Unsere Taxonomy-Lösung stellt sicher, dass alle Einheiten Ihres Unternehmens nach identischen Vorgaben vorgehen, jede Einschätzung Audit-sicher erfasst wird und auch zukünftige Vorgaben der EU -Taxonomie schnell und sicher unterstützt werden können.

Wieso ist eine Software für die öffentliche Verwaltung die richtige Wahl?

Die öffentliche Verwaltung hat schon vor vielen Jahren die Notwendigkeit erkannt, die Folgen ihres Verwaltungshandelns nicht nur anhand von finanziellen Indikatoren zu messen. Nichtfinanzielle Ziele und Daten sind dort in den Mittelpunkt gerückt. Die EU-Kommission weitet diese Entwicklung und Steuerungslogik mit der EU -Taxonomie nun auf private Unternehmen aus. Der ePBN wurde speziell für dieses Umfeld der nichtfinanziellen Ziele und Daten konzipiert und hat sich dort bewiesen.